Kurzzeit- und
Verhinderungs­pflege

Betreuung und Unterstützung

durch unsere Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Wenn Sie einen Ange­hö­ri­gen zuhause pfle­gen und die Pflege auf­grund von beson­de­ren Umstän­den für einen gewis­sen Zeit­raum nicht selbst über­neh­men kön­nen, haben Sie die Mög­lich­keit, Kurz­zeit­pflege und Ver­hin­de­rungs­pflege bei der Pfle­ge­kasse zu bean­tra­gen. Für Unter­kunft und Ver­pfle­gung in der Pfle­ge­ein­rich­tung muss der Anspruchs­stel­ler bei bei­den Leis­tungs­va­ri­an­ten selbst aufkommen.

Kurzzeitpflege

Kann die häus­li­che Pflege nicht, noch nicht oder nicht in erfor­der­li­chem Umfang erbracht wer­den und reicht auch die teil­sta­tio­näre Pflege nicht aus, besteht Anspruch auf Pflege in einer voll­sta­tio­nä­ren Pfle­ge­ein­rich­tung. Der Anspruch auf Kurz­zeit­pflege besteht für die Dauer von bis zu acht Wochen pro Kalen­der­jahr für die Pfle­ge­grade 2–5, und einem Gesamt­be­trag von bis zu 1.774,00 EUR im Kalenderjahr.

Wurde im betref­fen­den Jahr der Betrag für die Ver­hin­de­rungs­pflege noch nicht aus­ge­schöpft, kann diese Leis­tung auch für die Kurz­zeit­pflege ein­ge­setzt wer­den. Dadurch kann der Leis­tungs­be­trag für die Kurz­zeit­pflege auf bis zu 3.386,00 EUR erhöht wer­den. Die Leis­tung für die Ver­hin­de­rungs­pflege wird somit dem­entspre­chend ver­rin­gert bzw. ent­fällt gänzlich.

Wäh­rend der Kurz­zeit­pflege kann das Pfle­ge­geld bis zu  Wochen im Kalen­der­jahr zur Hälfte wei­ter­ge­zahlt werden.

Verhinderungspflege

Pfle­ge­be­dürf­tige haben für höchs­tens sechs Wochen pro Kalen­der­jahr Anspruch auf eine Ersatz­pfle­ge­kraft, wenn die pri­vate Pfle­ge­per­son, z. B. wegen eines Urlau­bes oder eige­ner Krank­heit, aus­fällt. Vor­aus­set­zung ist, dass die Pfle­ge­per­son den Pfle­ge­be­dürf­ti­gen min­des­tens sechs Monate in sei­ner häus­li­chen Umge­bung gepflegt hat und der Pfle­ge­be­dürf­tige zum Zeit­punkt der Ver­hin­de­rung min­des­tens in Pfle­ge­grad 2 ein­ge­stuft ist. Die Kos­ten für eine Ersatz­pfle­ge­kraft trägt die Pfle­ge­kasse bis zu einem bestimm­ten Umfang. Alter­na­tiv kann der Pfle­ge­be­dürf­tige eben­falls für die Dauer von 6 Wochen in einer Pfle­ge­ein­rich­tung betreut wer­den. Auch hier über­nimmt die Pfle­ge­kasse Kos­ten bis zu 1.612,00 EUR.

Ergän­zend zum Leis­tungs­be­trag für die Ver­hin­de­rungs­pflege kön­nen maxi­mal 50 Pro­zent des Kurz­zeit­pfle­ge­be­tra­ges bean­sprucht wer­den. Somit kön­nen bis zu 2.418,00 EUR und bis zu acht Wochen im Kalen­der­jahr für Ver­hin­de­rungs­pflege genutzt wer­den. Dem­entspre­chend ver­kürzt sich natür­lich auch der Anspruch für Kurz­zeit­pflege. Auch hier wird das Pfle­ge­geld für bis zu sechs Wochen zur Hälfte weitergezahlt.

Altenpflegezentren mit diesem Leistungsangebot

 

Heilbad Heiligenstadt

 

Küllstedt

 

Birkenfelde

 

Dingelstädt

 

Niederorschel